076 436 85 83 info@care-taker.ch Grabenhaldenstrasse 5b, 8583 Sulgen
24/7 Pikett-Dienst verfügbar

Schimmel in Liegenschaften vermeiden: Prävention und Massnahmen

Schimmel in Mietwohnungen ist ein häufiges Problem – und ein vermeidbares. Ursachen, Präventionsstrategien und konkrete Massnahmen für Vermieter und Verwaltungen.

Schimmel in Mietwohnungen gehört zu den häufigsten und unangenehmsten Problemen in der Liegenschaftsbewirtschaftung. Er gefährdet die Gesundheit der Bewohner, beschädigt die Bausubstanz und führt regelmässig zu Konflikten zwischen Mietern und Vermietern. Dabei liesse sich Schimmelbefall in den meisten Fällen vermeiden – mit dem richtigen Wissen und konsequenter Prävention.

Dieser Ratgeber richtet sich an Vermieter, Liegenschaftsverwaltungen und Eigentümer im Kanton Thurgau und der gesamten Schweiz. Er erklärt die Ursachen von Schimmelbildung, zeigt wirksame Präventionsmassnahmen und klärt die rechtliche Verantwortung. Denn wer Schimmel vorbeugt, spart langfristig tausende Franken an Sanierungskosten.

Wie entsteht Schimmel in Wohnungen?

Schimmelbildung braucht drei Faktoren, die gleichzeitig auftreten müssen: Feuchtigkeit, eine geeignete Oberfläche und eine Temperatur zwischen 5 und 35 Grad Celsius. In beheizten Wohnräumen sind diese Bedingungen schnell gegeben – besonders in der kälteren Jahreszeit.

Feuchtigkeit als Hauptursache

In einem durchschnittlichen Schweizer Haushalt werden täglich 6 bis 14 Liter Wasser in Form von Wasserdampf an die Raumluft abgegeben. Kochen, Duschen, Waschen, Trocknen von Wäsche und allein das Atmen der Bewohner erzeugen erhebliche Feuchtigkeit. Wird diese Feuchtigkeit nicht durch konsequentes Lüften abgeführt, kondensiert der Wasserdampf an den kältesten Stellen der Wohnung – typischerweise an Aussenwänden, in Fensterlaibungen, hinter Schränken und in Zimmerecken.

Wärmebrücken und Isolation

Wärmebrücken sind Stellen in der Gebäudehülle, an denen die Wärme schneller nach aussen dringt als an anderen Stellen. Sie entstehen durch konstruktive Gegebenheiten – etwa an Balkonplatten, Fensteranschlüssen, Rollladenkästen oder Betondecken, die in die Aussenwand einbinden. An diesen Stellen ist die innere Wandoberfläche kälter, was die Kondensation von Luftfeuchtigkeit begünstigt und ideale Bedingungen für Schimmelwachstum schafft.

Besonders betroffen sind Gebäude aus den 1960er- bis 1980er-Jahren, die oft ohne oder mit minimaler Wärmedämmung gebaut wurden. Aber auch nach energetischen Sanierungen können neue Wärmebrücken entstehen, wenn die Sanierung nicht fachgerecht durchgeführt wurde – etwa wenn Fenster ausgetauscht, aber die Fassade nicht gedämmt wird.

Ungenügendes Lüften

Moderne, dicht schliessende Fenster verhindern den unkontrollierten Luftaustausch, der bei älteren Fenstern über Undichtigkeiten natürlich stattfand. Das ist gut für die Energieeffizienz, erhöht aber das Schimmelrisiko erheblich: Die feuchte Raumluft kann nicht mehr von selbst entweichen und muss aktiv durch richtiges Lüften abgeführt werden. Viele Mieter lüften zu selten, zu kurz oder falsch – etwa durch dauerhaft gekippte Fenster, die kaum Luftaustausch bringen, aber die Wände im Fensterbereich auskühlen.

Achtung: Dauerhaft gekippte Fenster sind eine der häufigsten Ursachen für Schimmel in Mietwohnungen. Sie bewirken kaum Luftaustausch, kühlen aber die Laibung und den Sturz aus – genau dort bildet sich dann der Schimmel. Stosslüften (5–10 Minuten, Fenster ganz öffnen) ist deutlich wirksamer.

Bauliche Mängel und Wasserschäden

Neben dem Bewohnerverhalten können auch bauliche Mängel Schimmel verursachen: undichte Dächer, schadhafte Fassadenabdichtungen, defekte Leitungen, aufsteigende Feuchtigkeit aus dem Fundament oder mangelhafte Drainage. Diese Ursachen liegen eindeutig in der Verantwortung des Eigentümers und müssen baulich behoben werden – ein Lüftungshinweis an die Mieter reicht hier nicht aus.

Schimmelprävention: Was Vermieter aktiv tun können

Prävention ist immer günstiger als Sanierung. Mit den folgenden Massnahmen senken Sie das Schimmelrisiko in Ihren Liegenschaften erheblich:

1. Regelmässige Inspektionen durch den Hauswart

Der professionelle Hauswart ist Ihre erste Verteidigungslinie gegen Schimmel. Bei jedem Einsatz kontrolliert er die Gemeinschaftsräume auf Feuchtigkeitsspuren, muffigen Geruch und sichtbare Verfärbungen. Besonders kritische Bereiche sind Kellerräume, Waschküchen, Veloräume und schlecht belüftete Treppenhäuser. Frühzeitig erkannte Feuchtigkeitsprobleme können behoben werden, bevor sich Schimmel bildet.

Praxistipp: Lassen Sie Ihren Hauswart bei jedem Einsatz gezielt auf Feuchtigkeitsindikatoren achten: beschlagene Kellerfenster, Wasserflecken an Decken, muffiger Geruch in Treppenhäusern, Kondensation an Leitungen. Diese Beobachtungen gehören in den Rapportbericht.

2. Kontrollierte Wohnungslüftung ermöglichen

Als Vermieter können Sie das Lüftungsverhalten der Mieter nicht direkt steuern – aber Sie können die baulichen Voraussetzungen dafür schaffen. Fenster müssen sich vollständig öffnen lassen (nicht nur kippen). Lüftungsschlitze in Fenstern oder Fensterrahmen erleichtern die Grundlüftung. In innenliegenden Badezimmern ohne Fenster ist ein funktionierender Abluftventilator Pflicht – defekte Ventilatoren müssen umgehend repariert werden.

Für Neubauten oder umfassende Sanierungen empfiehlt sich der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung. Diese Systeme stellen einen permanenten, hygienischen Luftaustausch sicher, ohne dass die Mieter aktiv lüften müssen – und sparen gleichzeitig Heizenergie.

3. Wärmedämmung und Wärmebrücken sanieren

Die wirksamste bauliche Massnahme gegen Schimmel ist eine fachgerechte Aussenwärmedämmung. Sie erhöht die Temperatur der inneren Wandoberflächen und reduziert damit das Kondensationsrisiko drastisch. Besonders wichtig ist die konsequente Behandlung von Wärmebrücken: Balkonplatten, Fensteranschlüsse, Rollladenkästen und Deckeneinbindungen müssen bei einer Sanierung mitberücksichtigt werden.

Wo eine Aussendämmung nicht möglich ist – etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden – kann eine Innendämmung mit kapillaraktiven Materialien (z. B. Kalziumsilikatplatten) eine Alternative sein. Diese Lösung ist anspruchsvoller und muss von einem Fachplaner begleitet werden.

4. Mieter informieren und sensibilisieren

Viele Schimmelprobleme entstehen durch falsches Bewohnerverhalten – aber oft wissen die Mieter es schlicht nicht besser. Ein Merkblatt mit Lüftungshinweisen, das bei Mietantritt abgegeben wird, kann viel bewirken. Die wichtigsten Punkte:

  • 3–4 Mal täglich Stosslüften für 5–10 Minuten (Fenster ganz öffnen, Durchzug erzeugen)
  • Nach dem Kochen und Duschen sofort lüften
  • Wäsche nicht in der Wohnung trocknen (alternativ: Trockner oder Trocknungsraum nutzen)
  • Möbel nicht direkt an Aussenwände stellen (mind. 5–10 cm Abstand)
  • Alle Räume gleichmässig heizen (auch selten genutzte Zimmer auf mind. 18°C)
  • Badezimmertür nach dem Duschen schliessen und dort lüften
Tipp: Überreichen Sie das Lüftungsmerkblatt bei der Wohnungsübergabe und lassen Sie den Empfang quittieren. Im Streitfall können Sie so nachweisen, dass der Mieter über richtiges Lüften informiert wurde.

5. Feuchtigkeitsmessung und Monitoring

In besonders anfälligen Räumen – Kellergeschoss, nordseitige Zimmer, innenliegende Bäder – kann ein einfaches Hygrometer wertvolle Dienste leisten. Die relative Luftfeuchtigkeit sollte dauerhaft unter 60 % liegen. Werte über 65 % sind ein Warnsignal, über 70 % ist Schimmelbildung nur eine Frage der Zeit. Digitale Hygrometer mit Schimmelalarm gibt es bereits ab CHF 15 – eine minimale Investition mit grossem Nutzen.

Verantwortung: Mieter oder Vermieter?

Die Frage der Verantwortung bei Schimmelbefall ist in der Schweiz klar geregelt – und doch sorgt sie regelmässig für Streit. Grundsätzlich gilt:

Verantwortung Vermieter

  • Bauliche Mängel (Wärmebrücken, fehlende Isolation)
  • Undichtes Dach oder schadhafte Fassade
  • Defekte oder fehlende Abluftanlagen im Bad
  • Wasserschäden durch Leitungsbrüche
  • Aufsteigende Feuchtigkeit aus dem Fundament
  • Mangelhafte Drainage um das Gebäude
  • Grundsätzliche Gebrauchstauglichkeit der Wohnung (Art. 256 OR)

Verantwortung Mieter

  • Regelmässiges und korrektes Lüften
  • Angemessenes Heizverhalten (alle Räume beheizen)
  • Wäsche nicht in der Wohnung trocknen
  • Möbel nicht bündig an Aussenwände stellen
  • Schimmelbefall sofort dem Vermieter melden
  • Aquarien, Zimmerbrunnen und viele Pflanzen massvoll halten
  • Sorgfaltspflicht gemäss Art. 257f OR

In der Praxis ist die Ursachenzuordnung oft schwierig. Häufig spielen sowohl bauliche als auch nutzungsbedingte Faktoren zusammen. Deshalb ist eine professionelle Ursachenanalyse bei wiederholtem Schimmelbefall unerlässlich – bevor Schuldzuweisungen gemacht werden.

Rechtlich wichtig: Gemäss Schweizer Mietrecht ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in gebrauchstauglichem Zustand zu erhalten. Schimmel, der auf bauliche Mängel zurückzuführen ist, berechtigt den Mieter zu einer Mängelrüge und gegebenenfalls zu einer Mietzinsreduktion (bis zu 20–25 % je nach Ausmass). Wird der Mangel nicht behoben, kann der Mieter Klage bei der Schlichtungsbehörde einreichen.

Inspektionscheckliste: Schimmelprävention für Verwaltungen

Die folgende Checkliste hilft Verwaltungen und Hauswarten, die wichtigsten Risikobereiche systematisch zu überprüfen. Führen Sie diese Inspektion mindestens zweimal jährlich durch – idealerweise im Herbst vor der Heizperiode und im Frühling nach der kalten Jahreszeit.

Prüfpunkt Worauf achten
Kellerräume und Abstellräume Feuchte Wände, muffiger Geruch, Wasserflecken an Boden und Decke
Waschküche und Trocknungsraum Funktion der Abluft/Lüftung, Kondensat an Fenstern und Decke
Treppenhaus (Kellergeschoss) Feuchtigkeit an Wänden, Verfärbungen, Abblättern von Farbe
Fensterlaibungen (Gemeinschaftsräume) Schwarze Punkte, Verfärbungen, Dichtungen prüfen
Dach und Dachrinnen Verstopfte Abläufe, undichte Stellen, Eiszapfenbildung im Winter
Fassade und Sockelbereich Risse, abblätternder Putz, Algen- oder Moosbefall, Drainage
Abluftanlagen in Bädern Funktion testen, Verschmutzungsgrad, Geräuschentwicklung
Heizungsanlage Gleichmässige Wärmeverteilung, Vorlauftemperatur, entlüftete Radiatoren

Dokumentieren Sie die Ergebnisse schriftlich und mit Fotos. Diese Dokumentation ist bei Streitigkeiten von grossem Wert.

Wann braucht es professionelle Hilfe?

Nicht jeder Schimmelfleck erfordert eine professionelle Sanierung. Kleine, oberflächliche Stellen (unter 0,5 m²) auf glatten Oberflächen können mit handelsüblichen Schimmelentfernern behandelt werden. Doch es gibt klare Grenzen, ab denen ein Fachbetrieb hinzugezogen werden muss:

  • Befall über 0,5 m²: Ab dieser Grösse empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit eine professionelle Sanierung.
  • Wiederkehrender Befall: Wenn Schimmel trotz Entfernung immer wieder auftritt, liegt die Ursache tiefer – eine Ursachenanalyse ist notwendig.
  • Befall auf porösen Materialien: Tapeten, Gipsplatten, Holz und Textilien können vom Schimmel durchdrungen werden und müssen oft entfernt werden.
  • Verdeckter Befall: Schimmel hinter Verkleidungen, unter Bodenbelägen oder in Hohlräumen erfordert eine Bauteilöffnung und professionelle Analyse.
  • Gesundheitliche Beschwerden: Wenn Bewohner über Atemwegsbeschwerden, Kopfschmerzen oder allergische Reaktionen klagen, muss schnell gehandelt werden.
Empfehlung: Lassen Sie bei grösserem oder wiederkehrendem Befall immer zuerst eine professionelle Ursachenanalyse durchführen, bevor Sie sanieren. Eine Sanierung ohne Beseitigung der Ursache ist rausgeworfenes Geld – der Schimmel kommt zurück.

Gesundheitsrisiken von Schimmel

Schimmel ist nicht nur ein ästhetisches Problem – er stellt ein ernstes Gesundheitsrisiko dar. Schimmelsporen und deren Stoffwechselprodukte (Mykotoxine) gelangen über die Atemluft in den Körper und können verschiedene Beschwerden auslösen:

  • Reizung der Atemwege und Schleimhäute
  • Chronischer Husten und Heiserkeit
  • Allergische Reaktionen (Niesen, Augentränen)
  • Asthma-Anfälle und Verschlimmerung bestehender Atemwegserkrankungen
  • Kopfschmerzen und Müdigkeit
  • Hautreizungen und Ekzeme
  • Bei Immungeschwächten: schwere Infektionen (Aspergillosen)
  • Langfristig erhöhtes Risiko für chronische Lungenerkrankungen

Besonders gefährdet sind Kinder, ältere Menschen, Schwangere und Personen mit geschwächtem Immunsystem oder bestehenden Atemwegserkrankungen. Als Vermieter haben Sie eine Fürsorgepflicht: Schimmelbefall muss ernst genommen und zeitnah behoben werden.

Schimmelprävention im Mehrfamilienhaus: Besonderheiten

Mehrfamilienhäuser haben gegenüber Einfamilienhäusern einige spezifische Risikofaktoren, die besondere Aufmerksamkeit erfordern:

Unterschiedliches Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter

In einem MFH heizen und lüften verschiedene Parteien unterschiedlich. Wenn eine Wohnung stark beheizt wird und die Nachbarwohnung kaum, kann es an der Trennwand zu Kondensation kommen. Eine gleichmässige Grundbeheizung aller Wohnungen – auch bei Abwesenheit oder Leerstand – ist wichtig. Der Hauswart sollte leerstehende Wohnungen auf eine Mindesttemperatur von 16°C halten und regelmässig lüften.

Gemeinschaftliche Waschküchen

Waschküchen und Trocknungsräume sind Feuchtigkeits-Hotspots. Eine leistungsfähige Abluftanlage ist hier Pflicht. Der Hauswart kontrolliert deren Funktion regelmässig und meldet Defekte umgehend. In Waschküchen ohne mechanische Lüftung sollten Fenster nach jedem Waschgang geöffnet werden – ein Hinweisschild kann dabei helfen.

Kellerräume und Tiefgaragen

Kellerräume in MFH sind häufig schlecht belüftet und verfügen über keine Heizung. Die relative Luftfeuchtigkeit ist hier oft deutlich höher als in den Wohnräumen. Im Sommer verschärft sich das Problem, wenn warme, feuchte Aussenluft in die kühlen Kellerräume gelangt und dort kondensiert. Empfehlung: Im Sommer nur in den kühlen Morgenstunden lüften, im Winter normal lüften.

Hauswart-Aufgabe: Der regelmässige Kontrollrundgang durch Keller, Waschküche und Gemeinschaftsräume ist ein wesentlicher Beitrag zur Schimmelprävention. Bei Caretaker gehört diese Kontrolle zum Standard jedes Hauswartungs-Einsatzes.

Versicherung und Kostenübernahme

Die Frage, wer die Kosten einer Schimmelsanierung trägt, ist oft umstritten. Grundsätzlich gilt:

  • Gebäudeversicherung: Deckt in der Regel nur Schäden durch plötzliche Wasserereignisse (Leitungsbruch, Überschwemmung). Chronische Feuchtigkeit und daraus resultierender Schimmel sind normalerweise nicht versichert.
  • Vermieter: Trägt die Kosten, wenn der Schimmel auf bauliche Mängel zurückzuführen ist (mangelhafte Isolation, undichte Gebäudehülle, defekte Lüftung).
  • Mieter: Kann kostenpflichtig gemacht werden, wenn nachweislich falsches Lüften oder Heizen die alleinige Ursache ist – der Nachweis ist in der Praxis aber schwierig zu erbringen.
  • Geteilte Kosten: In vielen Fällen einigen sich die Parteien auf eine Kostenteilung, wenn sowohl bauliche als auch nutzungsbedingte Faktoren zusammenspielen.

Die Kosten einer professionellen Schimmelsanierung liegen je nach Ausmass zwischen CHF 1'000 und CHF 15'000. Eine frühzeitige Prävention durch regelmässige Inspektionen und konsequente Instandhaltung ist daher die wirtschaftlichere Alternative.

Häufige Fragen zu Schimmel in Liegenschaften

Wer ist verantwortlich für Schimmel in der Mietwohnung – Mieter oder Vermieter?

Das hängt von der Ursache ab. Schimmel durch bauliche Mängel (fehlende Isolation, undichte Stellen, defekte Lüftung) liegt in der Verantwortung des Vermieters. Schimmel durch falsches Lüften oder Heizen kann dem Mieter zugerechnet werden – der Nachweis ist aber schwierig. In der Praxis spielen oft beide Faktoren zusammen. Eine professionelle Ursachenanalyse schafft Klarheit.

Wie lüfte ich richtig, um Schimmel zu vermeiden?

3–4 Mal täglich Stosslüften für 5–10 Minuten ist die wirksamste Methode. Fenster dabei vollständig öffnen und wenn möglich Durchzug erzeugen. Nach dem Kochen und Duschen sofort lüften. Dauerhaft gekippte Fenster sind kontraproduktiv: Sie bringen kaum Luftaustausch, kühlen aber die Fensterlaibung aus und erhöhen so das Schimmelrisiko.

Kann ein Hauswart bei der Schimmelprävention helfen?

Ja, sehr wirksam. Ein professioneller Hauswart kontrolliert bei jedem Einsatz die Gemeinschaftsräume auf Feuchtigkeitsspuren und meldet Auffälligkeiten sofort. In Kellern, Waschküchen und Treppenhäusern erkennt er frühzeitig Probleme, bevor sich Schimmel bildet. Diese systematische Überwachung ist ein wesentlicher Baustein der Prävention.

Was kostet eine professionelle Schimmelsanierung?

Die Kosten variieren stark je nach Ausmass und Ursache. Kleine oberflächliche Sanierungen beginnen bei CHF 500–1'000. Bei grösserem Befall mit notwendiger Bauteilöffnung, Trocknung und Neuaufbau können die Kosten CHF 5'000 bis 15'000 oder mehr betragen. Eine bauliche Ursachenbehebung (z. B. Wärmedämmung) kommt gegebenenfalls hinzu.

Ist Schimmel in der Wohnung gesundheitsgefährdend?

Ja. Schimmelsporen können Atemwegsbeschwerden, allergische Reaktionen, Kopfschmerzen und chronischen Husten auslösen. Besonders gefährdet sind Kinder, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt, Schimmelbefall ab 0,5 m² professionell sanieren zu lassen und die betroffenen Räume bis zur Sanierung gut zu lüften.

Schimmelprävention beginnt bei der Hauswartung

Regelmässige Kontrollen durch einen professionellen Hauswart sind der beste Schutz vor Schimmel. Lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Beratung anfragen WhatsApp
Vorher / Nachher

Reinigung mit sichtbarem Ergebnis

Schieben Sie den Regler, um den Unterschied zu sehen.

Verschmutztes Treppenhaus vor professioneller Reinigung – Caretaker FM Thurgau
Sauberes Treppenhaus nach Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie – Caretaker FM
Vorher Nachher