Strukturierter Reinigungsplan für Ihr MFH: Wer reinigt was, wann und wie oft? Kostenlose Vorlage, Praxistipps und Vergleich Eigenreinigung vs. Profi-Abo.
Ein sauberes Mehrfamilienhaus ist kein Zufall – es ist das Ergebnis eines durchdachten Reinigungsplans. Wer eine Liegenschaft mit mehreren Mietparteien verwaltet, kennt die Herausforderung: Treppenhäuser werden nicht regelmässig gewischt, Waschküchen verdrecken, und im Aussenbereich sammelt sich Laub. Die Lösung? Ein klar strukturierter Reinigungsplan, der Verantwortlichkeiten definiert, Intervalle festlegt und für Transparenz sorgt. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie ein professioneller Reinigungsplan aufgebaut ist, welche Aufgaben er umfassen sollte und wann der Wechsel zur professionellen Gebäudereinigung sinnvoll wird.
In einem Mehrfamilienhaus teilen sich verschiedene Parteien gemeinsame Bereiche: Treppenhaus, Eingang, Waschküche, Trocknungsraum, Veloabstellplatz, Kellergang und Aussenanlagen. Ohne klare Regelung entsteht schnell Unordnung. Manche Mieter putzen gewissenhaft, andere gar nicht – und Konflikte sind vorprogrammiert.
Ein Reinigungsplan schafft Klarheit. Er definiert, welche Bereiche in welchem Intervall gereinigt werden müssen und wer dafür zuständig ist. Für Verwaltungen und Eigentümer bietet er zudem eine Grundlage für die Nebenkostenabrechnung und die Dokumentation der Gebäudeunterhaltspflicht.
Ein vollständiger Reinigungsplan für ein Mehrfamilienhaus deckt sämtliche gemeinschaftlich genutzten Flächen ab. Je nach Liegenschaft variiert der Umfang, aber die folgenden Bereiche sollten in keinem Plan fehlen.
Das Treppenhaus ist die Visitenkarte jedes Mehrfamilienhauses. Es wird täglich von allen Mietern benutzt und entsprechend stark beansprucht. Schmutz, Staub, Spinnweben und Fussabdrücke fallen hier besonders auf. Die Reinigung umfasst: Boden feucht wischen, Handläufe abwischen, Briefkastenanlage reinigen, Glasflächen und Eingangstüre putzen, Fussmatten ausklopfen und Spinnweben entfernen.
Waschküchen sind feuchtigkeitsanfällig und neigen zu Flusenbildung und Kalkablagerungen. Regelmässiges Wischen der Böden, Reinigen der Arbeitsflächen, Entleeren der Flusenfänger und Lüften sind Pflicht. Auch der Trocknungsraum sollte regelmässig gefegt und auf Schimmelbildung kontrolliert werden.
Kellergänge werden oft vernachlässigt, obwohl sie als Fluchtweg dienen und entsprechend sauber und frei passierbar sein müssen. Staub, Spinnweben und herumliegende Gegenstände sollten regelmässig entfernt werden. Auch Abstellräume, Veloräume und Hobbyräume zählen zu den Allgemeinbereichen.
Zugangswege, Parkplätze, Müllstandorte, Grünflächen und Sitzplätze gehören ebenfalls in den Plan. Im Herbst kommt das Laubwischen dazu, im Winter der Schneeräumdienst. Im Sommer sollten Unkraut und Wildwuchs an Wegen kontrolliert werden. Der Aussenbereich prägt den ersten Eindruck der Liegenschaft massgeblich.
Falls vorhanden, gehören Liftkabin, Liftvorplatz und Tiefgarage ebenfalls in den Reinigungsplan. Liftböden und -spiegel verschmutzen schnell, und in der Tiefgarage sammeln sich Öl, Staub und Laub. Eine monatliche Grundreinigung der Tiefgarage und eine wöchentliche Reinigung des Lifts sind empfehlenswert.
Der folgende Muster-Reinigungsplan eignet sich für ein Mehrfamilienhaus mit 6 bis 12 Wohneinheiten. Er unterteilt die Aufgaben in wöchentliche, monatliche und quartalsweise Intervalle.
| Bereich | Aufgabe | Intervall |
|---|---|---|
| Treppenhaus | Boden feucht wischen, Handlauf abwischen, Spinnweben entfernen | Wöchentlich |
| Eingangsbereich | Boden reinigen, Eingangstüre und Glas putzen, Briefkasten abwischen | Wöchentlich |
| Waschküche | Boden wischen, Arbeitsflächen reinigen, Flusenfänger leeren, lüften | Wöchentlich |
| Kellergang | Boden fegen/wischen, Spinnweben entfernen, Durchgang freihalten | 14-täglich |
| Aussenbereich | Zugangswege wischen, Müllplatz aufräumen, Laub entfernen (saisonal) | Wöchentlich |
| Lift | Kabinenboden wischen, Spiegel/Wände reinigen, Taster desinfizieren | Wöchentlich |
| Tiefgarage | Boden kehren, Ölflecken behandeln, Einfahrt reinigen | Monatlich |
| Fenster Allgemeinbereich | Treppenhausfenster, Eingangstürglas, Kellerfenster reinigen | Quartalsweise |
| Grundreinigung | Intensivreinigung aller Gemeinschaftsflächen inkl. Ecken und Kanten | Halbjährlich |
Dieser Plan dient als Vorlage und kann je nach Liegenschaft angepasst werden.
In vielen Mehrfamilienhäusern wird die Treppenhausreinigung im Turnus unter den Mietern aufgeteilt. Dieses Modell hat Tradition in der Schweiz – doch es funktioniert längst nicht überall reibungslos.
Ab einer gewissen Objektgrösse oder bei wiederkehrenden Problemen im Mieter-Turnus ist der Umstieg auf eine professionelle Gebäudereinigung die bessere Lösung. Professionelle Reinigungskräfte arbeiten nach einem fixen Einsatzplan, verwenden professionelle Maschinen und Reinigungsmittel und liefern eine konstante Qualität – unabhängig davon, welche Mieter gerade im Haus wohnen.
Erfahrungsgemäss empfehlen wir den Wechsel ab 6 Wohneinheiten oder wenn mehr als zwei Beschwerden pro Jahr bezüglich der Reinigungsqualität eingehen. Viele Verwaltungen entscheiden sich auch aus Zeitgründen für ein Abo: Der gesamte Koordinationsaufwand entfällt.
Viele Eigentümer und Verwaltungen scheuen die Kosten einer professionellen Reinigung. Doch ein ehrlicher Vergleich zeigt: Die Gesamtkosten sind oft vergleichbar – bei deutlich besserer Qualität und weniger Ärger.
Entscheidend ist: Die Kosten für ein professionelles Reinigungsabo können über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Damit ist die professionelle Lösung für den Eigentümer kostenneutral – bei gleichzeitig höherer Qualität und weniger Verwaltungsaufwand.
Ob Mieter-Turnus oder Profi-Abo – diese Grundregeln helfen, die Reinigung in Ihrem MFH dauerhaft auf einem hohen Niveau zu halten.
Definieren Sie für jeden Bereich genau, was zu tun ist. «Treppenhaus reinigen» ist zu vage – besser: «Boden feucht wischen, Handlauf abwischen, Spinnweben in Ecken entfernen, Fussmatten ausklopfen.» Je präziser die Beschreibung, desto weniger Interpretationsspielraum und desto gleichmässiger das Ergebnis.
Nicht jeder Bereich muss gleich häufig gereinigt werden. Treppenhäuser und Eingänge benötigen wöchentliche Pflege, Kellergänge kommen mit 14-täglicher Reinigung aus, und Fenster reichen quartalsweise. Ein zu ambitionierter Plan wird nicht eingehalten, ein zu lockerer Plan lässt die Sauberkeit absinken.
Wenn Mieter selbst reinigen, stellen Sie ihnen einen Reinigungswagen mit den nötigen Materialien zur Verfügung: Eimer, Wischmopp, Reinigungsmittel, Handschuhe, Besen und Kehrichtschaufel. Die Kosten dafür können über die Nebenkosten abgerechnet werden und stellen sicher, dass alle mit geeigneten Mitteln arbeiten.
Ein Plan ohne Kontrolle ist wirkungslos. Prüfen Sie regelmässig – oder lassen Sie Ihren Hauswart prüfen – ob die Reinigung gemäss Plan erfolgt. Bei einem professionellen Hauswartungs-Abo übernehmen wir diese Kontrolle als Teil der Dienstleistung und erstellen regelmässige Rapporten.
Informieren Sie Mieter proaktiv über den Reinigungsplan und allfällige Änderungen. Ein kurzer Aushang oder ein Rundschreiben bei Plananpassungen wirkt Wunder. Mieter, die den Plan verstehen und als fair empfinden, halten sich eher daran.
Grundsätzlich ja, wenn dies im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt ist. In der Schweiz ist es üblich, die Reinigungspflicht über die Hausordnung zu definieren. Fehlt eine solche Regelung, kann die Verwaltung die Reinigung professionell organisieren und die Kosten als umlagefähige Nebenkosten verrechnen. Wichtig: Die Regelung muss vor Mietantritt bekannt sein und darf nicht nachträglich einseitig eingeführt werden.
Für die meisten Mehrfamilienhäuser empfehlen wir eine wöchentliche Reinigung des Treppenhauses. Bei stark frequentierten Gebäuden mit mehr als 10 Parteien kann eine zweimal wöchentliche Reinigung sinnvoll sein. Für kleinere Häuser mit 3 bis 4 Parteien reicht in der Regel eine 14-tägliche Reinigung aus. Der Aussenbereich sollte mindestens wöchentlich gereinigt werden.
Die Kosten hängen von der Objektgrösse, der Anzahl Stockwerke und dem gewünschten Intervall ab. Für ein MFH mit 6 bis 8 Wohneinheiten und wöchentlicher Reinigung liegen die Kosten typischerweise zwischen CHF 150 und CHF 280 pro Monat. Bei grösseren Objekten oder zusätzlichen Leistungen wie Waschküche und Kellergang steigen die Kosten entsprechend. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Offerte.
Ja, die Kosten für die Reinigung der Gemeinschaftsflächen sind in der Schweiz umlagefähig. Sie gehören zu den sogenannten Betriebskosten gemäss Art. 257a OR und können über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergegeben werden. Voraussetzung ist, dass die Nebenkosten im Mietvertrag als separate Position vereinbart sind. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zu Hauswartungskosten.
Der Wechsel ist unkompliziert. Informieren Sie Ihre Mieter über die Änderung und den Grund (z. B. gleichmässigere Qualität, weniger Konflikte). Die Kosten werden als Nebenkosten auf die Mietparteien umgelegt. Wir von Caretaker übernehmen die gesamte Organisation: Besichtigung, Einsatzplanung und regelmässige Reinigung gemäss vereinbartem Plan. Der Übergang erfolgt nahtlos – meist innerhalb einer Woche.
Schluss mit Putz-Turnus und Mieterärger. Wir übernehmen die Reinigung Ihres Mehrfamilienhauses – zuverlässig, professionell und zu fairen Konditionen.
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