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Nebenkosten Hauswartung: Was darf auf die Mieter umgelegt werden?

Welche Hauswartungskosten sind umlagefähig? Schweizer Mietrecht verständlich erklärt, mit Praxisbeispielen und den häufigsten Fehlern bei der Abrechnung.

Hauswartungskosten gehören zu den grössten Positionen in der Nebenkostenabrechnung vieler Liegenschaften. Doch nicht alles, was ein Hauswart leistet, darf auf die Mieter umgelegt werden. Das Schweizer Mietrecht setzt klare Grenzen – und wer diese nicht kennt, riskiert fehlerhafte Abrechnungen, Mieterreklamationen und im schlimmsten Fall Rückforderungen. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, welche Hauswartungskosten umlagefähig sind, welche nicht, und wie Sie Ihre Nebenkostenabrechnung rechtssicher gestalten.

Gesetzliche Grundlage: Was sagt das Schweizer Mietrecht?

Die rechtliche Basis für Nebenkosten im Mietverhältnis bildet das Obligationenrecht (OR), insbesondere die Artikel 257a und 257b. Diese Bestimmungen regeln, was unter Nebenkosten fällt und wie sie abgerechnet werden dürfen.

Art. 257a OR: Definition der Nebenkosten

Gemäss Art. 257a Abs. 2 OR sind Nebenkosten das Entgelt für Leistungen des Vermieters oder eines Dritten, die mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen. Entscheidend ist: Nebenkosten müssen tatsächlich anfallen und dürfen nur dann auf die Mieter überwälzt werden, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Art. 257b OR: Wohn- und Geschäftsräume

Für Wohn- und Geschäftsräume gelten die Nebenkosten nur dann als geschuldet, wenn sie im Mietvertrag oder in einem Zusatz zum Mietvertrag einzeln aufgeführt sind. Eine pauschale Formulierung wie «alle üblichen Nebenkosten» reicht nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht aus. Es muss klar ersichtlich sein, welche Kostenpositionen als Nebenkosten verrechnet werden.

Wichtig: Ohne ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag sind sämtliche Nebenkosten im Mietzins inbegriffen. Prüfen Sie daher immer zuerst, ob der Mietvertrag eine Nebenkostenregelung enthält und ob die Hauswartung darin explizit aufgeführt ist.

VMWG: Verordnung über die Miete und Pacht

Die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) konkretisiert die Nebenkostenregelung. In Art. 5 VMWG werden die Kosten aufgezählt, die als Nebenkosten in Frage kommen. Darunter fallen unter anderem die «Kosten des Hauswarts, soweit sie nicht Unterhaltsarbeiten betreffen». Diese Unterscheidung zwischen Betrieb und Unterhalt ist zentral für die korrekte Abrechnung.

Umlagefähige Hauswartungskosten: Was darf verrechnet werden?

Grundsätzlich dürfen alle Hauswartungsleistungen als Nebenkosten verrechnet werden, die dem laufenden Betrieb der Liegenschaft dienen. Der Schlüssel liegt in der Unterscheidung: Betriebskosten sind umlagefähig, Unterhalts- und Investitionskosten nicht.

Leistung Umlagefähig?
Reinigung Treppenhaus und Gemeinschaftsräume Ja
Reinigung Waschküche und Trocknungsraum Ja
Reinigung Aussenbereich und Zugangswege Ja
Schneeräumung und Winterdienst Ja
Abfallentsorgung und Container-Bereitstellung Ja
Gartenunterhalt (Rasenmähen, Heckenschnitt, Laubwischen) Ja
Kontrollgänge und Rapportierung Ja
Reinigungsmaterial und Verbrauchsmittel Ja
Liftbewirtschaftung und Liftkontrolle Ja
Beleuchtungskontrolle (Lampenwechsel) Ja

All diese Leistungen zählen zum laufenden Betrieb und sind daher umlagefähig – vorausgesetzt, sie sind im Mietvertrag als Nebenkosten vereinbart. Ein professionelles Hauswartungs-Abo gliedert die Leistungen in der Regel so auf, dass die Zuordnung zu den Nebenkosten transparent und nachvollziehbar ist.

Nicht umlagefähige Kosten: Was bleibt beim Eigentümer?

Nicht alles, was im Zusammenhang mit der Hauswartung anfällt, darf auf die Mieter überwälzt werden. Die folgenden Kostenkategorien müssen vom Eigentümer selbst getragen werden.

Kostenart Umlagefähig?
Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten Nein
Erneuerungen und Investitionen (z. B. neuer Bodenbelag) Nein
Bauliche Veränderungen und Sanierungen Nein
Verwaltungskosten (Buchhaltung, Administration) Nein
Anschaffung von Geräten und Maschinen Nein
Versicherungsprämien des Gebäudes Nein
Hypothekarzinsen und Amortisationen Nein
Werterhaltende oder wertvermehrende Massnahmen Nein

Die Abgrenzung ist nicht immer einfach. Ein Beispiel: Wenn der Hauswart eine defekte Glühbirne im Treppenhaus ersetzt, ist das eine umlagefähige Betriebsleistung. Wenn er jedoch eine defekte Steckdose repariert, handelt es sich um eine Instandsetzung, die der Eigentümer tragen muss. Bei einem professionellen Anbieter wie Caretaker wird diese Unterscheidung in der Rechnung sauber getrennt.

Praxis-Tipp: Verlangen Sie von Ihrem Hauswartungsanbieter eine monatliche Rechnung, die zwischen Betriebsleistungen (umlagefähig) und Unterhaltsleistungen (nicht umlagefähig) unterscheidet. Das vereinfacht Ihre Nebenkostenabrechnung erheblich und schützt Sie vor Anfechtungen durch Mieter.

Abrechnungsmodelle: Akonto oder Pauschale?

In der Schweiz gibt es zwei übliche Modelle für die Nebenkostenabrechnung. Beide haben Vor- und Nachteile, und die Wahl beeinflusst, wie die Hauswartungskosten verrechnet werden.

Akonto-Abrechnung

Effektive Kosten
  • Mieter zahlt monatliche Vorauszahlung (Akonto)
  • Jährliche Abrechnung über die effektiven Kosten
  • Nachzahlung oder Rückerstattung je nach Ergebnis
  • Vermieter muss detaillierte Abrechnung erstellen
  • Mieter hat Einsichtsrecht in Belege
  • Transparentes Modell – empfohlen bei variablen Kosten
  • Standard bei den meisten Mietverhältnissen

Pauschalabrechnung

Fixbetrag
  • Mieter zahlt fixen monatlichen Betrag
  • Keine jährliche Abrechnung nötig
  • Kein Nachzahlungs- oder Rückerstattungsrisiko
  • Weniger Verwaltungsaufwand
  • Betrag muss den effektiven Kosten entsprechen
  • Bei starken Kostenänderungen muss die Pauschale angepasst werden
  • Einfacher, aber weniger flexibel

Für Liegenschaften mit einem professionellen Hauswartungs-Abo ist die Akonto-Abrechnung besonders gut geeignet: Die monatlichen Kosten sind stabil und planbar, und die Rechnungen des Anbieters dienen als transparente Belege für die Abrechnung. Viele Verwaltungen schätzen es, dass bei Caretaker die Rechnungsstellung bereits so aufgebaut ist, dass die Zuordnung zu den Nebenkosten direkt ersichtlich ist.

Typische Fehler in der Nebenkostenabrechnung

In der Praxis schleichen sich bei der Abrechnung von Hauswartungskosten immer wieder dieselben Fehler ein. Diese können zu berechtigten Reklamationen der Mieter und im schlimmsten Fall zu Verfahren vor der Schlichtungsbehörde führen.

1. Unterhaltskosten als Nebenkosten verrechnen

Der häufigste Fehler: Reparaturarbeiten des Hauswarts werden fälschlicherweise über die Nebenkosten abgerechnet. Wenn der Hauswart beispielsweise einen undichten Wasserhahn repariert oder ein Fenster neu abdichtet, sind dies Unterhaltskosten, die der Eigentümer tragen muss. Nur Betriebsleistungen wie Reinigung, Winterdienst und Gartenunterhalt sind umlagefähig.

2. Fehlende Vereinbarung im Mietvertrag

Nebenkosten dürfen nur verrechnet werden, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich aufgeführt sind. Ist «Hauswartung» nicht als Nebenkostenposition genannt, sind die Kosten im Mietzins inbegriffen – auch wenn der Vermieter einen Hauswart beauftragt hat. Prüfen Sie jeden Mietvertrag auf vollständige Nebenkostenregelung.

3. Ungenügende Dokumentation

Mieter haben das Recht, Einsicht in die Belege zu nehmen (Art. 8 VMWG). Wer keine Rechnungen, Verträge oder Stundennachweise vorlegen kann, riskiert die Anfechtung der Abrechnung. Professionelle Hauswartungsanbieter liefern detaillierte Rechnungen, die als Belege dienen – das vereinfacht die Dokumentation erheblich.

4. Falscher Verteilschlüssel

Die Nebenkosten müssen fair auf die Mietparteien verteilt werden. Übliche Verteilschlüssel sind: Wohnfläche (m²), Anzahl Zimmer, Personenzahl oder Gleichverteilung. Der gewählte Schlüssel muss sachgerecht sein und im Mietvertrag festgehalten werden. Ein MFH mit unterschiedlich grossen Wohnungen sollte nicht nach Gleichverteilung abrechnen.

5. Verspätete Abrechnung

Gemäss bundesgerichtlicher Praxis muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb einer angemessenen Frist nach Ablauf der Abrechnungsperiode erstellt werden. Als Faustregel gilt: spätestens sechs Monate nach Ende der Abrechnungsperiode. Verspätete Abrechnungen können von Mietern angefochten werden, und Nachforderungen verjähren.

Unser Tipp: Arbeiten Sie mit einem Hauswartungsanbieter zusammen, der Ihnen monatliche Rechnungen mit klarer Leistungsaufschlüsselung liefert. So haben Sie am Ende der Abrechnungsperiode alle Belege bereits vorliegen und können die Nebenkostenabrechnung zeitnah erstellen. Bei Caretaker erhalten Sie auf Wunsch eine separate Aufstellung für die Nebenkostenabrechnung.

So strukturieren Sie die Hauswartungskosten korrekt

Eine saubere Struktur der Hauswartungskosten spart Ihnen Zeit, Ärger und potenzielle Rechtsstreitigkeiten. Die folgenden Empfehlungen helfen Ihnen, die Kosten von Anfang an richtig aufzusetzen.

Leistungskatalog im Mietvertrag

Listen Sie im Mietvertrag konkret auf, welche Hauswartungsleistungen als Nebenkosten verrechnet werden. Je detaillierter, desto besser. Eine Formulierung wie «Reinigung Treppenhaus, Waschküche, Kellergang; Winterdienst; Gartenunterhalt; Abfallentsorgung; Kontrollgänge» lässt keine Zweifel offen.

Getrennte Rechnungsstellung

Verlangen Sie von Ihrem Hauswartungsanbieter, dass Betriebs- und Unterhaltsleistungen getrennt ausgewiesen werden. Bei einem Hauswartungs-Abo ist der Grossteil der Leistungen ohnehin Betrieb (Reinigung, Winterdienst, Gartenunterhalt). Zusätzliche Reparaturen werden separat rapportiert und verrechnet.

Transparenter Verteilschlüssel

Wählen Sie einen sachgerechten Verteilschlüssel und kommunizieren Sie diesen im Mietvertrag. Für die Hauswartung empfehlen wir die Verteilung nach Wohnfläche oder nach Wertquoten (bei Stockwerkeigentum). Bei gleichgrossen Wohnungen ist auch eine Gleichverteilung zulässig.

Jährliche Überprüfung

Prüfen Sie jährlich, ob die Akonto-Beträge noch den effektiven Kosten entsprechen. Haben sich die Hauswartungskosten verändert (z. B. durch Leistungsanpassungen oder Preisänderungen), passen Sie die Akonto-Beträge entsprechend an. So vermeiden Sie hohe Nachzahlungen oder Guthaben am Jahresende. Mehr zur Kostenstruktur finden Sie in unserem Ratgeber Hauswartungskosten.

Praxisbeispiel: Nebenkostenabrechnung mit Hauswartungs-Abo

Ein konkretes Beispiel zeigt, wie die Abrechnung in der Praxis funktioniert.

Ausgangslage: Ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen in Weinfelden, professionelles Hauswartungs-Abo bei Caretaker mit folgenden Leistungen:

Position Jahreskosten Pro Wohnung/Monat
Treppenhausreinigung (wöchentlich) CHF 2'640 CHF 27.50
Waschküche & Kellergang (14-täglich) CHF 960 CHF 10.00
Aussenreinigung & Gartenunterhalt CHF 1'800 CHF 18.75
Winterdienst (Saisonabo) CHF 480 CHF 5.00
Abfallentsorgung & Container CHF 360 CHF 3.75
Kontrollgänge & Rapportierung CHF 360 CHF 3.75
Total umlagefähig CHF 6'600 CHF 68.75

Jede Mietpartei zahlt in diesem Beispiel rund CHF 69 pro Monat für eine professionell unterhaltene Liegenschaft. Das ist ein fairer Betrag für konstante Sauberkeit, gepflegte Aussenanlagen und einen zuverlässigen Winterdienst – und für den Eigentümer vollständig kostenneutral.

Häufige Fragen zu Nebenkosten und Hauswartung

Welche Hauswartungskosten dürfen als Nebenkosten verrechnet werden?

Umlagefähig sind alle Kosten, die dem laufenden Betrieb der Liegenschaft dienen: Reinigung der Gemeinschaftsräume, Winterdienst, Gartenunterhalt, Abfallentsorgung, Kontrollgänge und Reinigungsmaterial. Nicht umlagefähig sind Reparaturen, Instandsetzungen, Investitionen und Verwaltungskosten. Die Leistungen müssen im Mietvertrag als Nebenkosten vereinbart sein.

Muss die Hauswartung im Mietvertrag explizit als Nebenkosten aufgeführt sein?

Ja. Gemäss Schweizer Mietrecht (Art. 257a OR) dürfen Nebenkosten nur verrechnet werden, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sind. Eine pauschale Formulierung wie «alle üblichen Nebenkosten» reicht nicht aus. Die Position «Hauswartung» oder die einzelnen Leistungen müssen namentlich genannt werden.

Wie werden die Hauswartungskosten auf die Mieter verteilt?

Übliche Verteilschlüssel sind Wohnfläche (m²), Anzahl Zimmer, Wertquoten (bei Stockwerkeigentum) oder Gleichverteilung. Der Schlüssel muss sachgerecht sein und im Mietvertrag festgehalten werden. Am verbreitetsten ist die Verteilung nach Wohnfläche, da sie die unterschiedliche Nutzung der Gemeinschaftsflächen am fairsten abbildet.

Können Mieter die Nebenkostenabrechnung anfechten?

Ja, Mieter haben das Recht, innert 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung Einsicht in die Belege zu verlangen. Ist die Abrechnung fehlerhaft oder enthält sie nicht umlagefähige Positionen, können Mieter die Abrechnung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde anfechten. Eine transparente und korrekte Abrechnung schützt den Vermieter vor solchen Verfahren.

Wie hilft ein Hauswartungs-Abo bei der Nebenkostenabrechnung?

Ein professionelles Hauswartungs-Abo liefert monatliche Rechnungen mit klarer Leistungsaufschlüsselung. Dadurch sind die Belege für die Nebenkostenabrechnung automatisch vorhanden. Bei Caretaker trennen wir Betriebsleistungen (umlagefähig) und Sonderleistungen (nicht umlagefähig) in der Rechnungsstellung. Das spart Verwaltungsaufwand und schafft Rechtssicherheit. Mehr erfahren Sie auf unserer Dienstleistungsseite.

Hauswartung mit transparenter Abrechnung

Wir liefern Ihnen nicht nur professionelle Hauswartung, sondern auch eine Rechnungsstellung, die Ihre Nebenkostenabrechnung vereinfacht. Jetzt unverbindlich anfragen.

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