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Hauswartung Pflichten: Welche Aufgaben hat ein professioneller Hauswart?

Vollständige Übersicht aller Hauswart-Pflichten in der Schweiz – von Reinigung und Winterdienst bis zu Meldepflichten und Notfalleinsätzen. Mit Checkliste für Verwaltungen.

Die professionelle Hauswartung umfasst weit mehr als «nur putzen». Eigentümer, Verwaltungen und Mieter haben oft unterschiedliche Vorstellungen davon, was ein Hauswart eigentlich tun muss – und wo seine Verantwortung aufhört. Dieser Ratgeber schafft Klarheit: Welche Pflichten gehören zur Hauswartung in der Schweiz? Was unterscheidet die Betreuung eines Mehrfamilienhauses von einer Gewerbeliegenschaft? Und was dürfen Sie von einem professionellen Hauswart-Abo erwarten?

Ob Sie eine Liegenschaft im Thurgau verwalten, eine Eigentümerschaft vertreten oder als Vermieter die richtige Lösung suchen – hier finden Sie eine praxisnahe Übersicht aller relevanten Aufgaben und Pflichten.

Die Kernpflichten eines Hauswarts im Überblick

Die Aufgaben eines Hauswarts lassen sich in sechs zentrale Pflichtbereiche unterteilen. Jeder dieser Bereiche hat direkten Einfluss auf den Werterhalt der Liegenschaft, die Zufriedenheit der Mieterschaft und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

1. Reinigung und Sauberkeit

Die regelmässige Reinigung ist das Rückgrat jeder Hauswartung. Dazu gehört die Pflege aller Gemeinschaftsbereiche: Treppenhaus, Eingangsbereich, Lift und Liftvorplatz, Kellergang, Waschküche, Trocknungsraum und Veloraum. Je nach Liegenschaft kommen Tiefgaragen, Müllräume und technische Räume hinzu.

Die Reinigungsintervalle richten sich nach der Grösse des Objekts und der Anzahl der Mietparteien. In einem Mehrfamilienhaus mit zehn oder mehr Wohnungen ist eine wöchentliche Treppenhausreinigung üblich. Bei kleineren Objekten mit vier bis sechs Wohnungen genügt oft ein zweiwöchentlicher Rhythmus. Wichtig ist, dass die Reinigung nach einem festen Einsatzplan erfolgt und dokumentiert wird.

Praxistipp: Verlangen Sie von Ihrem Hauswart-Anbieter einen schriftlichen Einsatzplan mit klar definierten Reinigungsintervallen und Flächen. So vermeiden Sie Missverständnisse und haben eine Grundlage für die Qualitätskontrolle.

2. Kontrollen und Rundgänge

Ein verantwortungsvoller Hauswart führt bei jedem Einsatz einen systematischen Kontrollrundgang durch. Dabei prüft er den Zustand der Liegenschaft auf sichtbare Mängel, Beschädigungen und Sicherheitsrisiken. Typische Kontrollpunkte sind:

  • Beleuchtung in Treppenhäusern und Tiefgarage
  • Funktionstüchtigkeit der Hauseingangstüre
  • Zustand von Briefkastenanlage und Klingelschildern
  • Fenster und Türen in Gemeinschaftsräumen
  • Heizungsanlage und Wasserversorgung
  • Liftanlage (optische Kontrolle, Meldung bei Störungen)
  • Brandschutzeinrichtungen und Fluchtwege
  • Entwässerung und Schachtdeckel

Die Ergebnisse der Kontrollen sollten in einem Rapportbericht festgehalten werden. So entsteht eine lückenlose Dokumentation, die für Verwaltungen, Versicherungen und im Schadenfall von grossem Wert ist.

3. Winterdienst und Schneeräumung

Der Winterdienst gehört zu den zeitkritischsten Pflichten eines Hauswarts. In der Schweiz ist der Liegenschaftseigentümer dafür verantwortlich, dass Zugangswege, Treppen und Parkplätze bei Schnee und Eis rechtzeitig geräumt und gestreut werden. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht kann an einen professionellen Hauswart delegiert werden.

Konkret umfasst der Winterdienst die Schneeräumung auf Gehwegen, Hauszugängen, Treppenstufen und Parkflächen sowie das Streuen mit Splitt oder umweltverträglichem Auftaumittel. Bei Glatteis ist oft ein Einsatz am frühen Morgen nötig – noch bevor die Mieterschaft das Haus verlässt. Wer den Winterdienst vernachlässigt, riskiert Haftungsansprüche bei Unfällen.

Wichtig: Die Räumpflicht beginnt in der Schweiz in der Regel um 07:00 Uhr morgens und endet um 21:00 Uhr abends. Ein professioneller Hauswart-Dienst stellt sicher, dass diese Zeiten eingehalten werden – auch an Wochenenden und Feiertagen.

4. Garten- und Aussenunterhalt

Je nach Liegenschaft gehört auch die Pflege der Grünflächen und Aussenanlagen zu den Hauswartpflichten. Dazu zählen der regelmässige Rasenschnitt, das Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern, die Unkrautentfernung auf Wegen und Plätzen sowie die Pflege von Beeten und Rabatten. Im Herbst kommen das Laubentfernen und die Vorbereitung der Bepflanzung auf den Winter dazu, im Frühling die Erstpflege nach der kalten Jahreszeit.

In vielen Hauswartungs-Abos wird der Gartenunterhalt als optionales Modul angeboten. Für Verwaltungen lohnt es sich, diesen direkt mitzubuchen – so ist die gesamte Aussenpflege aus einer Hand gewährleistet und es braucht keinen separaten Gärtner.

5. Meldepflichten und Kommunikation

Ein Hauswart ist oft die erste Anlaufstelle für Mieteranliegen. Er nimmt Störungsmeldungen entgegen, dokumentiert Schäden und leitet diese an die Verwaltung oder den Eigentümer weiter. Diese Meldepflicht ist eine der wichtigsten, aber häufig unterschätzten Aufgaben.

Typische Meldungen betreffen defekte Beleuchtungen, tropfende Wasserhähne, verstopfte Abflüsse, Schäden an Gemeinschaftsanlagen oder Beschwerden über Lärmbelästigung. Ein guter Hauswart filtert dabei: Kleinreparaturen erledigt er selbst, grössere Schäden meldet er umgehend und koordiniert bei Bedarf den Handwerkereinsatz.

Die regelmässige Rapportierung an die Verwaltung – idealerweise nach jedem Einsatz – gehört ebenfalls zu den Kernpflichten. So ist die Verwaltung jederzeit über den Zustand der Liegenschaft informiert und kann bei Bedarf frühzeitig handeln.

6. Notfall- und Pikett-Einsätze

Wasserschäden, Heizungsausfälle, Stromausfälle, Sturmschäden oder Vandalismus – Notfälle lassen sich nicht planen. Ein professioneller Hauswart-Dienst bietet deshalb einen Pikett-Service an, der rund um die Uhr erreichbar ist. Im Notfall wird der Ersteingriff durchgeführt: Wasser abstellen, Schaden begrenzen, Sofortmassnahmen einleiten und die zuständigen Fachleute koordinieren.

Für Verwaltungen und Eigentümer bedeutet ein Pikett-Dienst Sicherheit: Sie wissen, dass bei einem Notfall jemand vor Ort handelt – auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen. Besonders bei älteren Liegenschaften oder Objekten mit vielen Mietparteien ist ein Pikett-Abo eine sinnvolle Investition.

Hauswartung im Mehrfamilienhaus vs. Gewerbeliegenschaft

Die Pflichten eines Hauswarts unterscheiden sich je nach Objekttyp erheblich. Was in einem Mehrfamilienhaus (MFH) Standard ist, reicht bei einer Gewerbeliegenschaft oft nicht aus – und umgekehrt gibt es bei Wohnliegenschaften spezifische Anforderungen, die im Gewerbe keine Rolle spielen.

Mehrfamilienhaus (MFH)

  • Treppenhaus- und Gemeinschaftsreinigung
  • Waschküche und Trocknungsraum pflegen
  • Abfallentsorgung nach Gemeindekalender
  • Mieteranliegen entgegennehmen
  • Gartenunterhalt für Aussenanlagen
  • Winterdienst auf Zugangswegen
  • Kontrollrundgänge mit Mängelprotokoll
  • Koordination bei Mieterwechsel

Gewerbeliegenschaft

  • Reinigung grossflächiger Korridore und Eingangshallen
  • Tiefgaragenpflege und Parkplatzbewirtschaftung
  • Technische Anlagen überwachen (Lüftung, Kühlung)
  • Höhere Anforderungen an Brandschutz
  • Zugangskontrolle und Schliesssysteme
  • Grössere Winterdienstflächen
  • Entsorgung von Gewerbeabfall
  • Koordination mit Mietern und Facility-Beauftragten

Bei Gewerbeliegenschaften sind die Anforderungen an Dokumentation, Brandschutz und technische Überwachung in der Regel strenger. Gleichzeitig sind die zu bewirtschaftenden Flächen grösser und die Reinigungsintervalle teils häufiger. Wer eine Gewerbeliegenschaft betreut, braucht entsprechend mehr Erfahrung und breiteres Fachwissen.

Rechtliche Grundlagen: Welche Pflichten hat der Eigentümer?

In der Schweiz liegt die Verantwortung für den ordnungsgemässen Unterhalt einer Liegenschaft beim Eigentümer oder bei der Verwaltung. Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) und die kantonalen Bauvorschriften definieren verschiedene Pflichten, die direkt oder indirekt an den Hauswart delegiert werden können.

Verkehrssicherungspflicht

Eigentümer haften für Unfälle, die durch mangelnden Unterhalt verursacht werden. Dazu zählen rutschige Treppen, ungeräumte Gehwege im Winter, defekte Beleuchtungen oder herabfallende Bauteile. Diese Pflicht lässt sich zwar an einen Hauswart delegieren – die Aufsichtspflicht bleibt jedoch beim Eigentümer. Deshalb ist es entscheidend, einen professionellen Anbieter mit dokumentierter Leistungserbringung zu beauftragen.

Brandschutzpflichten

Fluchtwege müssen jederzeit frei und ungehindert passierbar sein. Brandschutztüren dürfen nicht blockiert werden. Feuerlöscher und Rauchmelder müssen regelmässig geprüft werden. Der Hauswart kontrolliert diese Punkte bei seinen Rundgängen und meldet Verstösse umgehend. In Gewerbeliegenschaften kommen je nach Kanton zusätzliche Auflagen hinzu.

Mietrechtliche Pflichten

Gemäss Schweizer Mietrecht ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in gebrauchstauglichem Zustand zu erhalten (Art. 256 OR). Das schliesst die Pflege der Gemeinschaftsräume und Aussenanlagen ein. Werden diese Pflichten vernachlässigt, können Mieter eine Mängelrüge stellen oder im Extremfall eine Mietzinsreduktion verlangen.

Tipp für Verwaltungen: Dokumentieren Sie die Hauswartleistungen lückenlos. Im Fall einer Mängelrüge oder eines Haftungsfalls sind Rapportberichte, Einsatzpläne und Fotodokumentationen Ihr wichtigstes Beweismittel.

Checkliste: Was gehört ins Hauswart-Pflichtenheft?

Ein professionelles Pflichtenheft bildet die Grundlage jeder Hauswartung. Es definiert klar, welche Aufgaben in welchem Intervall erledigt werden – und schützt beide Seiten vor Missverständnissen. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Positionen:

Aufgabe Intervall
Treppenhausreinigung (inkl. Handläufe, Briefkasten) Wöchentlich bis 2-wöchentlich
Reinigung Eingangsbereich und Vordach Wöchentlich
Waschküche und Trocknungsraum reinigen Wöchentlich bis 2-wöchentlich
Liftanlage reinigen und kontrollieren Wöchentlich
Kellergang und Veloraum reinigen Monatlich
Tiefgarage / Parkplatz reinigen und kontrollieren Monatlich bis quartalsweise
Abfallbereitstellung und Containerreinigung Gemäss Abfuhrkalender
Kontrollrundgang mit Mängelprotokoll Bei jedem Einsatz
Beleuchtungscheck (innen und aussen) Bei jedem Einsatz
Heizungs- und Wasserkontrolle Wöchentlich bis 2-wöchentlich
Rasenschnitt und Grünflächenpflege Saisonal (April–Oktober)
Heckenschnitt und Strauchpflege 2–3x jährlich
Winterdienst (Schneeräumung, Streuen) Nach Bedarf (November–März)
Rapportbericht an Verwaltung Nach jedem Einsatz

Diese Checkliste dient als Orientierung. Das individuelle Pflichtenheft wird auf Ihr Objekt zugeschnitten.

Was Sie von einem Hauswart-Abo erwarten dürfen

Ein professionelles Hauswart-Abo geht über eine reine Aufgabenliste hinaus. Es bietet Ihnen einen verlässlichen Partner, der proaktiv handelt, statt nur auf Anweisungen zu warten. Bei Caretaker Facility Management erhalten Sie:

  • Fester Einsatzplan – Alle Leistungen werden planmässig und nachvollziehbar erbracht.
  • Rapportierung – Nach jedem Einsatz erhalten Sie einen kurzen Bericht über die erledigten Arbeiten und festgestellte Mängel.
  • Stellvertretung – Bei Krankheit oder Ferien wird nahtlos vertreten. Es gibt keinen Unterbruch.
  • Alle Materialien inklusive – Reinigungsmittel, Streugut, Gartengeräte: alles wird von uns gestellt.
  • Pikett-Dienst optional – 24/7 Erreichbarkeit bei Notfällen, wenn Sie das wünschen.
  • Flexible Anpassung – Leistungsumfang und Intervalle können jederzeit angepasst werden, wenn sich Ihre Anforderungen ändern.

Ein guter Hauswart erkennt Probleme, bevor sie teuer werden. Kleine Mängel frühzeitig zu melden und beheben, spart langfristig deutlich mehr als die Kosten der Hauswartung selbst. Mehr zur Preisgestaltung und Kosten erfahren Sie in unserem separaten Ratgeber.

Gut zu wissen: Bei Caretaker sind alle Leistungen im Abo flexibel kombinierbar. Ob Hauswartung, Winterdienst, Gartenunterhalt oder Sonderreinigungen – Sie erhalten alles aus einer Hand und haben eine einzige Ansprechperson.

Häufige Fragen zu Hauswartung Pflichten

Welche Pflichten hat ein Hauswart in der Schweiz?

Ein Hauswart ist verantwortlich für die regelmässige Reinigung der Gemeinschaftsbereiche, Kontrollrundgänge, Mängelerfassung und -meldung, Abfallentsorgung, Winterdienst sowie die Pflege der Aussenanlagen. Je nach Vertrag kommen Gartenunterhalt, technische Kontrollen und Pikett-Dienst hinzu. Die genauen Pflichten werden im Pflichtenheft festgehalten.

Wer haftet, wenn der Hauswart seine Pflichten nicht erfüllt?

Grundsätzlich haftet der Liegenschaftseigentümer für den ordnungsgemässen Unterhalt seiner Liegenschaft. Die Pflichten können vertraglich an einen Hauswart-Anbieter delegiert werden, wobei die Aufsichtspflicht beim Eigentümer bleibt. Professionelle Anbieter wie Caretaker führen eine lückenlose Dokumentation aller Einsätze, um im Haftungsfall den Nachweis erbringen zu können.

Muss ein Hauswart auch am Wochenende arbeiten?

Reguläre Hauswartarbeiten wie Reinigung und Gartenunterhalt werden in der Regel an Werktagen erledigt. Der Winterdienst hingegen kennt keine Wochenenden: Schneeräumung und Streudienst müssen auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gewährleistet sein. Ebenso muss ein Pikett-Dienst rund um die Uhr verfügbar sein, wenn dieser vertraglich vereinbart ist.

Wie unterscheidet sich die Hauswartung bei MFH und Gewerbe?

Bei Mehrfamilienhäusern liegt der Fokus auf Wohnkomfort, Treppenhausreinigung und Mieterbetreuung. Gewerbeliegenschaften erfordern zusätzlich die Überwachung technischer Anlagen, strengere Brandschutzkontrollen, Zugangsmanagement und häufig grössere Reinigungsflächen. Auch die Dokumentationspflichten sind im Gewerbebereich umfangreicher.

Kann ich einzelne Pflichten an den Hauswart delegieren und andere selbst erledigen?

Ja, das ist problemlos möglich. Bei einem professionellen Hauswart-Abo können Sie den Leistungsumfang frei wählen. Viele Verwaltungen buchen beispielsweise nur Reinigung und Winterdienst extern und kümmern sich selbst um den Gartenunterhalt. Bei Caretaker werden die Leistungen modular zusammengestellt und können jederzeit erweitert oder reduziert werden.

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